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Leistungen im vorbeugenden BrandschutzIB Kade2024-01-23T11:57:04+01:00

Brandschutzberatung

Beratung über Behördenverfahren, Kosten, gesetzliche Vorschriften und praktische Lösungswege im vorbeugenden baulichen Brandschutz.

Brandschutznachweis

Individuelle Brandschutzkonzepte inkl. Abweichungen zur Einreichung bei der Baugenehmigungsbehörde, bestehend aus einem Textteil und professionell erstellten Brandschutzplänen.

Brandschutzbegehung

Regelmäßige brandschutztechnische Kontrolle und Dokumentation über technische Mängel an betrieblichen Brandschutzeinrichtungen zum Schutz der Arbeitnehmer.

Brandlastermittlung

Rechnerische Ermittlung des Brandverhaltens von Industrie- und Gewerbegebäuden in Verbindung mit dem Brandschutznachweis.

Flucht- und Rettungsplan

Professionelle Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in feuerbeständigen Rahmen zur Anbringung im Gebäude.

Feuerwehrplan

Professionelle Erstellung von Feuerwehrplänen inkl. Textteil zur Vorlage bei der Feuerwehr und Hinterlegung im Gebäude.

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Vorbeugender baulicher BrandschutzDie Landesbaubehörde (BayBO, Art. 3, Abs. 1) fordert, Gebäude so zu errichten, umzubauen und instand zu halten, dass Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

Das Ingenieurbüro Kade unterstützt Sie dabei, gesetzlich geforderte bautechnische Bestimmungen während der Planungs-, Bau- und Instandhaltungsphase korrekt zu interpretieren und umzusetzen. Wir fungieren als Schnittstelle zwischen Bauherr, Planer und Behörde. Dabei profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und einem großen Partner-Netzwerk im vorbeugenden baulichen Brandschutz. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle Konzepte und Brandschutznachweise zur Einreichung bei der Baugenehmigungsbehörde bzw. beim Prüfsachverständigen.

Für die professionelle Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen sind wir ebenso Ihr vertrauensvoller Partner.

Umfangreicher Erfahrungsschatz

Industrie- & Gewerbe-Gebäude:
Produktionshallen | Hochregallager | Werkstätten | Lebensmittelmärkte | Bürogebäude | Tiefgaragen | Fitnessstudios | Getränkemärkte | Diskotheken | Banken | Hotels | Beherbergungsstätten | Einzelhandel | Drogeriemärkte | Lagerhallen | Logistikhallen | KFZ-Werkstätten | Lagergebäude | Lagerflächen | Produktionsstätten | Betriebsstätten usw.

Private Gebäude:
Wohnhäuser | Mehrfamilienhäuser MFH | Einfamilienhäuser EFH | Wohnungen usw.

Öffentliche Gebäude:
Kliniken | Schulen | Kindertagesstätten | Kinderkrippen | Kindergärten | Seniorenheime | Wohnheime usw.

Neubau- & Umbau-Maßnahmen:
Neubau | Nutzungsänderung NÄ | Tektur | Ausbau | Umbau | Anbau | Aufstockung | Erweiterung | Dachgeschoss-Ausbau | Dachgeschoss-Aufstockung usw.

Gebäude laut Rechtsverordnungen & Richtlinien (BayBO Art. 80 & Art. 3 Abs. 2):
Industriebau-Richtlinie IndBauRL | Beherbergungsstättenverordnung BStättV | Verkaufsstättenverordnung VkV | Versammlungsstättenverordnung VStättV | Garagenverordnung GaStellV | Feuerungsverordnung FeuV usw.

Sonderbauten:
Hochhäuser | Verkaufsstätten | Versammlungsstätten | Gaststätten | Krankenhäuser | Kindertagesstätten | Seniorenheime | Schulen | Garagen und Tiefgaragen | Boarding-Häuser | Hotels | Beherberhungsstätten usw.

Gebäude der Gebäudeklassen 1-5:
Gebäudeklasse 1:
Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² sowie land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m².
Gebäudeklasse 3:
Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m.
Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m².
Gebäudeklasse 5:
Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

Brandschutztechnische Beratung

Sie planen einen Neubau, Umbau, eine Erweiterung oder Nutzungsänderung Ihres Gebäudes?
Das Ingenieurbüro Kade berät sie kompetent über die aktuellen baulichen Rechtsvorschriften, das Baugenehmigungsverfahren und entstehende Kosten für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Verlassen Sie sich ganz auf unsere langjährige Praxis-Erfahrung!

Bei einem Neubau ist es immer sinnvoll, brandschutztechnische Überlegungen bereits während der Planungsphase mit einzubeziehen. Welche Baustoffe sind zu verwenden, wo sind Brandwände zwingend erforderlich, wo können Sie auf Notausgangstüren keinesfalls verzichten? Fragen, die Sie sich besser stellen, bevor Ihr Gebäude bautechnisch umgesetzt ist. So sparen Sie im Nachhinein nicht nur Kosten, sondern auch wertvolle Zeit bis zur endgültigen Fertigstellung.

Bei Bestandsgebäuden ermitteln wir zunächst mithilfe Ihrer Planungs- und Genehmigungsunterlagen (Baugenehmigung, Architektenpläne, genehmigte Eingabepläne, Flächenberechnungen) den Ist- und Soll-Zustand. So können wir anfallende Kosten realistisch und zeitnah für Sie kalkulieren.

Im Zuge unserer Beratung klären wir Sie außerdem darüber auf, welche bautechnischen und baurechtlichen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Normen bei Ihrem Objekt Anwendung finden (z. B. Bayerische Bauordnung BayBO, Industriebaurichtlinie IndBauRL, Verkaufsstättenverordnung VkV, Versammlungsstättenverordnung VStättV, Garagenverordnung GaStellV).

Wir beraten Sie über Vorschriften, Behördenverfahren, Kosten und praktische Lösungswege im baulichen vorbeugenden Brandschutz.

Brandschutztechnische Beratung

Brandschutznachweis

Um Leben und Eigentum in Gebäuden zu schützen, verlangt der Gesetzgeber laut Bayerischer Bauordnung bei allen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Neubau, Umbau, Nutzungsänderung etc.) einen Nachweis über den vorbeugenden baulichen Brandschutz in Form eines genehmigten Brandschutzgutachtens (BayBO Art. 62, Abs. 1).

Der Brandschutznachweis enthält einen ausführlichen Textteil und professionell erstellte Brandschutzpläne bzw. Grundrisse und Schnitte sowie eventuelle genehmigungspflichtige Abweichungen, Informationen über Löschwasser und einen Lageplan.

Den Brandschutz betreffende Inhalte:
Feuerhemmende Baustoffe | Gebäudeklasse | Flächen | Nutzungseinheiten | Anzahl der Personen im Gebäude | Brandabschnitte | Löschwasserbedarf | Abstände zu Grundstücksgrenzen | Lage und Zugänglichkeit | Rettungswegführung | Breite der Ausgänge | Rettungswegentfernung | Hydranten | Feuerlöscher | Rauchabzug | Brandschutzmaßnahmen | Gefahrenverhütung | Aufzüge | Leitungsanlagen | Installationsschächte | Lüftungsanlagen | Feuerungsanlagen | Müllräume | Aufbewahrung fester Abfallstoffe | Brandmeldeanlage | Hausalarmanlage | Sicherheitsbeleuchtung | Rettungszeichen | Notstromversorgung | Blitzschutz | Wände | Pfeiler | Stützen | Außenwände | Außenwandbekleidungen | Trennwände | Brandwände | Decken | Bodenbeläge | Dächer | Treppen | Treppenräume | Notwendige Flure | Abweichung uvm.

Wir erstellen für Sie Brandschutznachweise, Brandschutzkonzepte und Brandschutzgutachten (Textteil inkl. Pläne).

Brandschutznachweis

Brandschutzbegehung

§ 10 des Arbeitsschutzgesetzes regelt die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung von Arbeitnehmern und weiterer, im Gebäude anwesenden, Personen.

Der Arbeitgeber hat gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Gefahr einer Brandausbreitung präventiv verhindert bzw. auf ein Minimum reduziert wird, um Leib und Leben seiner Beschäftigten im und um das Betriebsgebäude zu schützen.

Das Ingenieurbüro Kade unterstützt Sie dabei, mit regelmäßigen brandschutztechnischen Kontrollen und der Dokumentation über brandschutztechnische Mängel, Brandschutz-Maßnahmen zum Schutz der Angestellten frühzeitig zu erkennen und prüfen bzw. ertüchtigen zu lassen.

Dazu gehören das Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit der Brandschutzplanung, die Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz, das Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen, das Mitwirken bei der Vorbereitung des Antrags auf behördliche Prüfungen/Abnahmen und Teilnahme dran und Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel sowie das Aktualisieren des Erläuterungsberichts und der Beiträge für betrieblichen Brandschutz.

Dokumentation über die Funktionstüchtigkeit von:
Brandmeldeanlagen | Hydranten | Feuerlöscher | Rettungswege | Notausgangsverschlüsse | Fluchtwege | Notausgangstüren | Wände | Decken | Brandabschottungen | Leitungsdurchführungen | Rohrdurchführungen | Zuluftöffnungen | Türen | Schnelllauftore | Schiebetüren | Sektionaltore | Brandschutzklappen | Sperrflächenmarkierungen | Kennzeichnung Notausgänge | Rettungszeichen | Rettungszeichenleuchten | Mülleinhausungen | Brandlasten | Vorhandensein und Korrektheit von Flucht- und Rettungsplänen | Abgleich mit bestehenden Baugenehmigungsunterlagen uvm.

Wir führen betriebliche Brandschutzbegehungen und -dokumentationen zum Schutz der Arbeitnehmer durch.

Brandschutzbegehung

Brandlastermittlung DIN 18230-1

In Verbindung mit dem Brandschutznachweis erfüllt das Rechenverfahren der Brandlastermittlung nach DIN 18230-1 bei Sonderbauten den Zweck, z. B. große Industrie-Hallen, die baurechtlich einer Brandwand bedürfen, ohne diese auszuführen. Der Vorteil: Ein effizienterer Produktionsablauf durch zusammenhängende Flächen und keine Behinderung innerhalb des Gebäudes durch Brandwände und in der Breite begrenzte Tore.

Das Ingenieurbüro Kade ermittelt für Sie rechnerisch die Brandbelastung (qR) Ihres Industrie- und Gewerbegebäudes wie z. B. Art der gelagerten Gegenstände (Brandlasten), Brandverhalten, Lagerungsdichte und -verteilung.

Dazu werden z. B. die Abbrandfaktoren (m), Wärmeabzugsfaktoren (ω), äquivalente Branddauer (tä), rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer (erf tF), zulässige Summe der bewerteten Grundflächen eines Brandbekämpfungsabschnittes (zul Abew) sowie Brandsicherheitsklassen ermittelt.

Wir nehmen für Sie Brandlastermittlungen in Verbindung mit Ihrem Brandschutznachweis vor.

Brandlastermittlung

Flucht- und Rettungsplan

§ 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung besteht auf die Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen in Gebäuden, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“.

Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 ist konkret sinnvoll in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden sowie bei unübersichtlicher Rettungswegführung über mehrere Geschosse, großen und verwinkelten Räumen, erhöhter Brandgefahr und der Anwesenheit vieler gebäude- und ortsunkundigen Personen.

Wir erstellen für Sie aktuelle Flucht- und Rettungspläne DIN-genormt zur Anbringung im Gebäude.

Flucht- und-Rettungsplan

Feuerwehrplan

Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr im Brandfall bereits vor Eintreffen am Einsatzort als Orientierungshilfe und Informationsquelle, um Brände taktisch und logistisch effizient zu löschen und das Leben gefährdeter Personen im und um das Gebäude zu retten.

Das Ingenieurbüro Kade erstellt für Sie professionelle Feuerwehrpläne nach DIN 14095, bestehend aus einem Textteil und Plänen, die der örtlichen Feuerwehr vorzulegen und im Objekt zu hinterlegen sind.

Feuerwehrplan

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